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Die Arbeit des Abwicklers fokussierte sich darauf, den Abwicklungsprozess zügig und effizient auszugestalten. Unter anderem gehörte dazu, die durchgeführten Sonderprüfungen zu begleiten.
Der Aufsichtsrat begleitete und überwachte die Arbeit des Abwicklers. Der Abwickler berichtete dem Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen sowie über die Lage der Pandatel AG und ihrer Tochtergesellschaften. Der Abwickler bedurfte zu Geschäften, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft oder eines Beteiligungsunternehmens oder deren Risikoposition grundlegend verändern sowie zur Gründung, Veräußerung, Erwerb oder Auflösung von Unternehmensbeteiligungen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat beriet sich mit dem Abwickler über den Verlauf der Abwicklung und die wichtigen Vorgänge im Unternehmen. Darüber hinaus drängte der Aufsichtsrat darauf, dass der Abwickler seine gesetzlichen Pflichten, zum Beispiel die vorgeschriebenen Abschlüsse und Finanzberichte zu erstellen und anstehende Hauptversammlungen abzuhalten, einhielt und diese zeitnah erledigte.
Es fanden im Geschäftsjahr 2010 fünf Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats statt. Darüber hinaus erfolgen Beschlussfassungen zudem viermal im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens und dreimal telefonisch.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.
Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats besprach sich im Rahmen sogenannter Geschäftsleitersitzungen regelmäßig mit dem Abwickler und erörterte mit diesem aktuelle Fragen.
Der Aufsichtsrat bildet keine Ausschüsse.
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