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Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
betreffend das Abwicklungsgeschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
der PANDATEL AG i. A.
Gem. § 289a HGB ist die PANDATEL AG i. A. (nachfolgend "Pandatel AG" oder "Gesellschaft") als börsennotierte Gesellschaft zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung verpflichtet. Diese Erklärung umfasst nach dem Gesetz die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "DCGK" oder "Kodex") gemäß § 161 des Aktiengesetzes, Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehenden Unternehmensführungspraktiken, sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Nach Ziff. 3.10 des DCGK enthält die Erklärung zur Unternehmensführung darüber hinaus noch einen Corporate-Governance-Bericht, der über die verschiedene im DCGK aufgeführte Themen informiert, darunter insbesondere über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen und dem DCGK in der Fassung vom 26.05.2010 zu entsprechen, hat die Pandatel AG die auf dieser Seite aufgeführten Veröffentlichungen erstellt, die Sie über die entsprechenden Menüpunkte aufrufen können.
Da die Pandatel AG sich seit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 31. März 2009 in Abwicklung befindet, ist ab diesem Zeitpunkt in allen Teildokumenten der Erklärung zur Unternehmensführung, soweit das Gesetz oder der DCGK vom "Vorstand" spricht, dieser Begriff durchgängig durch "Abwickler" zu ersetzen.
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