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Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
betreffend das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr
vom 31.03.2009 bis zum 31.12.2009
der PANDATEL AG i. A.
Gem. § 289a HGB ist die PANDATEL AG i. A. (nachfolgend "Pandatel AG" oder "Gesellschaft") als börsennotierte Gesellschaft zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung verpflichtet. Diese Erklärung umfasst nach dem Gesetz die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "DCGK" oder "Kodex") gemäß § 161 des Aktiengesetzes, Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehenden Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. Nach Ziff. 3.10 des DCGK enthält die Erklärung zur Unternehmensführung darüber hinaus noch einen Corporate-Governance-Bericht, der über die verschiedenen im DCGK aufgeführten Themen informiert, darunter insbesondere über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen und dem DCGK in der Fassung vom 18.06.2009 zu entsprechen, hat die Pandatel AG die auf dieser Seite aufgeführten Veröffentlichungen erstellt, die Sie über die entsprechenden Menüpunkte aufrufen können.
Da die Pandatel AG sich seit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 31. März 2009 in Abwicklung befindet, ist ab diesem Zeitpunkt in allen Teildokumenten der Erklärung zur Unternehmensführung, soweit das Gesetz oder der DCGK vom "Vorstand" spricht, dieser Begriff durchgängig durch "Abwickler" zu ersetzen. Nachdem die Geiser & von Oppen GmbH & Co. KG, Berlin, ihr Abwicklermandat zum 30. November 2009 niederlegte, bestellte das Amtsgericht München am 18. Dezember 2009 Herrn Georg Marsmann, München, zum neuen Abwickler der Gesellschaft.
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